AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verwendung beim Verkauf beweglicher Sachen an Verbraucher (Verbrauchsgüterverkauf) der Firma René Weissinger Sportdienstleistungen & Handel mit Sportartikeln (Eingetragene Marke RenéRosa Cyclestyle)
1. Leistungsbeschreibung
Die in der Leistungsbeschreibung (Rechnung und Lieferzettel) festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest.
2. Selbstlieferungsvorbehalt
Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Nr.9 dieser Bedingungen unberührt. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, dass Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; der Verkäufer wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
3. Lieferzeit
Die Lieferzeit beträgt ca. 6 Wochen ab Vertragsabschluss. Der Käufer kann 2 Wochen nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern; mit Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
4. Versendungskosten, Kostentragung bei Rücksendung
4.1 Der Käufer trägt die Kosten ab dem Ort der Niederlassung des Verkäufers, es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes.
4.2 Hat der Käufer als Verbraucher bei dem Verkäufer im Wege eines Fernabsatzvertrages (312b BGB) eine oder mehrere Sachen gekauft und übt der Käufer ein ihm zustehendes gesetzliches Rückgaberecht aus, so hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung unter folgenden Voraussetzungen zu tragen:
a) der Preis der Sache bzw. Sachen, die zurückzusenden ist/sind, überschreitet insgesamt 40 EUR nicht; oder
b) der Betrag nach a) überschreitet 40 EUR, der Käufer hat die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt der Rückgabe aber noch nicht erbracht.
Der Käufer ist jedoch nur zur Rücksendung und auch nur zum Tragen der Kosten der Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache bzw. Sachen, bezüglich derer der Käufer das Rückgaberecht ausgeübt hat, in einem Paket versandt werden können. Die Kostentragungspflicht gilt auch nicht, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
5. Rückgaberecht
5.1 Dem Käufer steht ein Rückgaberecht gem. § 356 BGB zu.
5.2 Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen bei der Lieferung von Waren, die nach besonderen Wünschen und Spezifikationen des Käufers hergestellt wurden.
Rückgabebelehrung
Rückgaberecht
Käufer können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware.
Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) kann der Käufer die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: René Weissinger Sportdienstleistungen & Handel mit Sportartikeln Tristanstraße 8 91126 Schwabach
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Käufer mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für den Verkäufer mit dem Empfang.
Schwabach, 7.Mai 2010,
René Weissinger Sportdienstleistungen & Handel mit Sportartikeln
(Eingetragene Marke RenéRosa Cyclestyle )
Ende der Rückgabebelehrung
6. Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
7. Pflicht des Käufers zur Mängelrüge; Schadensersatz
7.1 Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen; es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Käufer möglich zu beschreiben.
7.2 Zeigt der Käufer einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung des Verkäufers nicht besteht, und hatte der Käufer bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Käufer dem Verkäufer den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist der Verkäufer insbesondere berechtigt, die beim Verkäufer entstandenen Aufwendungen, etwa für die Unterzeichung der Sache oder die vom Käufer verlangte Reparatur, vom Käufer erstattet zu verlangen.
8. Zahlungsbedingungen
Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 14 Tage nach der Lieferung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere der Mangelbeseitigung) steht.
9. Haftungsausschluss
9.1 Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leicht-fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.
9.2 Die Regelungen der Ziffer 8.1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Nr. 9 dieser Bedingungen, die Haftung für Unmöglichkeit nach Nr. 10 dieser Bedingungen.
9.3 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10. Verzugshaftung
10.1 Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, zB Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht vom Verkäufer zu vertretende Ereignisse, zB Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.
10.2 Der Verkäufer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leicht-fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 dieser Ziffer 9.2 gegeben ist. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag nach Nr. 11 dieser Bedingungen bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11. Unmöglichkeit
Soweit die Lieferung unmöglich ist, haftet der Käufer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sowie bei einer leicht-fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Unmöglichkeit beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz neben und/oder statt der Leistung einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen insgesamt auf 10 % des Wertes der Lieferung. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer Fall nach S. 1 gegeben ist. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag nach Nr. 11 dieser Bedingungen bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12. Rücktrittsrecht des Käufers
Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Verkäufers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln gelten jedoch die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt.
13. Verjährungsverkürzung
13.1 Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gleich aus welchem Rechtsgrund sechs Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ein Jahr. Soweit ein neue oder neu herzustellende Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gleich aus welchem Rechtsgrund ein Jahr.
13.2 Die für Schadensersatzansprüche nach Ziffer 12.1 geltenden Verjährungsfristen gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.
13.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten jedoch mit folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
b) Die Verjährungsfristen gelten zudem nicht, soweit der Kaufgegenstand ein Bauwerk ist oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht oder soweit es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Kaufgegenstandes verlangt werden kann.
c) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bestehender schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
13.4 Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.
13.5 Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
13.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
14. Nachbesserung
Will der Käufer bei Vorliegen eines Mangels Schadensersatz statt der Leistung verlangen und ist die Sache nachzubessern, so ist ein Fehlschagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
15. Lagergeld, Verzugszinsen
15.1 Führt der Annahmeverzug des Käufers zu einer Verzögerung der Auslieferung, so hat der Käufer dem Verkäufer für die Verzugsdauer die üblichen Lagerkosten zu erstatten. Der Verkäufer ist stattdessen aber auch berechtigt, die Einlagerung der Sache bei einer Spedition vorzunehmen und dem Käufer die hierbei entstehenden tatsächlichen Aufwendungen zu berechnen.
15.2 Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen iHv sieben Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht höher als fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ist. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden, als in S. 1 bezeichnet, entstanden ist.
16. Aufrechnung, Teillieferung, Gerichtsstand, Rechtswahl
16.1 Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
16.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
16.3 Hat der Käufer seinen Sitz bzw. Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Schwabach nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Ausschließliche Gerichtsstände, zB für das Mahnverfahren, bleiben unberührt.
16.4 Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.